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Quelle:ECO-News - die grüne Presseagentur
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soll die jetzige Hinterbliebenenrente nicht von Heute auf morgen abgeschafft werden. In einer Uebergangszeit soll eine soziale Abfederung sichergestellt werden.

Leistungen von Frauen und Maennern in Familie oder LebenspartnerInnenschaft und Erwerbsarbeit sollen in Rentenanspruechen Anrechnung finden: Erziehungs-, Pflege- und Ausbildungszeiten machen einen Teil der ganz normalen Erwerbsbiografien von Frauen und zunehmend Maennern in dieser Gesellschaft aus. Dem soll in der Berechnung der Ansprueche Rechnung getragen werden. Ein neuer Generationenvertrag muss auch ein Geschlechtervertrag sein. Nur dies ist sozial gerecht.

Der Bundesfrauenrat von Buendnis 90/ Die Gruenen erwartet, dass die Bundesregierung ein effektives Bundesgleichstellungsgesetz auch fuer die Privatwirtschaft wie im Koalitionsvertrag vereinbart ohne weitere Verzoegerung umsetzt. Oeffentliche Auftraege sollen dabei wie schon in einigen Laendern ueblich an innerbetriebliche Gleichstellungsmassnahmen gekoppelt werden. Dazu bedarf es keiner weiteren Pruefauftraege.

Weiter gehoert zu dieser Gesetzgebung ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub, eine bessere Ausgestaltung des individuellen Diskriminierungsverbot und die Einfuehrung eines Verbandsklagerechts fuer Frauenverbaende und Gewerkschaften.
Die Auseinandersetzung mit den innerparteilichen Vorschlaegen zur Strukturdebatte fuehrte im Bundesfrauenrat zu einer kontroversen Diskussion, die eine erste Positionierung wie folgt ergab:

  • Als selbstverstaendlich wird die Beibehaltung der Mindestquotierung und der Doppelspitze betrachtet.

  • An der eigenstaendigen Position der frauenpolitischen Sprecherin im Bundesvorstand ist festzuhalten.

  • Die Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat wurde mehrheitlich abgelehnt.

  • Ein Nachfolgegremium des Parteirats wird begruesst. Die Wahl der Mitglieder soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz erfolgen.

  • Die Ostquote soll beibehalten werden.

  • Das Gruen - Alternative Jugendbuendnis (GAJB) ist in den Bundesgremien zu verankern.

  • Die Einrichtung eines kommunalpolitischen Bueros wird ausdruecklich begruesst.

     
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